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ArbG Frankfurt/Main, 02.05.2008 - 22 Ca 2654/07 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 02.05.2008 - 22 Ca 2654/07
- ArbG Frankfurt/Main, 02.05.2008 - 22 Ca 25654/07
- LAG Hessen, 11.12.2008 - 9 Sa 1075/08
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hessen, 11.12.2008 - 9 Sa 1075/08
Kündigung wegen Buchens von Bonuspunkten Dritter auf eigene Kundenkarte
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 02. Mai 2008 - 22 Ca 2654/07 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat die Klage durch Urteil vom 2. Mai 2008 - 22 Ca 2654/07 - abgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 2. Mai 2008 - 22 Ca 2654/07 - abzuweisen und.
- LAG Hessen, 04.08.2010 - 2 Sa 422/10
Außerordentliche Kündigung - Bonuspunktemissbrauch durch einen …
Die von der Beklagten unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 2. Mai 2008 (AZ 22 Ca 2654/07, Berufungsentscheidung Hess. LAG vom 11. Dezember 2008 - 9 Sa 1075/08) gestützte gegenteilige Auffassung übersieht, dass in dem dort zugrunde liegenden Sachverhalt eine Mitarbeiterin unberechtigt Kundeneinkäufe im Warenwert von mehr als EUR 30.000,00, der Klägers hingegen lediglich ein Wareneinsatz von ca. EUR 130, 00 gutgeschrieben hat.